Ferienbetreuung
Schöne Ferien mit abwechslungsreicher Betreuung
Die Familienland Niederösterreich GmbH ist aktiver Partner der niederösterreichischen Gemeinden bei der Durchführung der Ferienbetreuung.

Gut betreut in der schulfreien Zeit!
An schulfreien Tagen, wie in den Ferien oder an schulautonom freien Tagen, bieten wir in jenen Gemeinden, die auch im Rahmen der ganztägigen Schule Kooperationspartner der Familienland Niederösterreich GmbH sind, eine ganztägige Betreuung an.
Das Programm beinhaltet Ausflüge, thematische Schwerpunkte wie sportliche, musikalische oder kreative Aktivitäten und vieles mehr. Die Ferienbetreuung wird von ausgebildeten Mitarbeiter:innen am Schulstandort durchgeführt. So können die Kinder und Jugendlichen auch in den Ferien in der vertrauten Umgebung gemeinsam mit Freund:innen ihre Freizeit verbringen.
Zusätzlich veranstalten wir eigene Ferienbetreuungsprojekte wie die Ferienwoche “Business4Kids” oder die “Ferienbetreuung im Landhaus”.
Förderung zur Ferienbetreuung
Gemeinden haben die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Ferienbetreuung zu beantragen
Es gibt die Möglichkeit einer Förderung für
- Gemeinden, die eine Ferienbetreuung an einem ganztägigen Schulstandort anbieten (Förderung für Personalkosten aus dem Bildungsinvestitionsgesetz BIG)
- Gemeinden, in denen eine Ferienbetreuung an einem solchen Standort nicht möglich ist (Förderung über die NÖ Landesförderung)
Als Schulerhalter einer Schule mit schulischer Tagesbetreuung haben Sie die Möglichkeit pro Schuljahr max. 6.500 Euro Förderung für die Durchführung einer Ferienbetreuung zu erhalten. Die Höhe der Förderung beträgt daher maximal 541 Euro pro Betreuungswoche (bei 12 möglichen Ferienwochen pro Schuljahr).
Voraussetzung ist, dass die Betreuung von 8 Uhr bis mind. 16 Uhr, im Bedarfsfall auch bis 18 Uhr angeboten wird. Bitte beachten Sie, dass der Förderungsantrag bis 15. Oktober, des abgelaufenen Schuljahres, eingebracht werden muss.
Beachten Sie Folgendes: Voraussetzung der Förderung nach dem BIG ist, dass die Ferienbetreuung an einem Schulstandort eingerichtet wird, der eine entsprechende Genehmigung als ganztägiger Schulstandort aufweist. Im Rahmen einer solchen Ferienbetreuung können nicht nur Schüler:innen dieser Schule, sondern auch Schüler:innen anderer Schulstandorte (auch solcher, die nicht als ganztägige Schule geführt werden) teilnehmen.
Informationen unter:
https://www.bildung-noe.gv.at/Schule-und-Unterricht/Nachmittagsbetreuung/Ganzt-gige-Schulform--GTS-.html
Wenn die Ferienbetreuung nicht an einem Schulstandort einer ganztägigen Schulform oder in einem Hort stattfindet, besteht die Möglichkeit die NÖ Landesförderung in Anspruch zu nehmen.
Informationen unter:
http://www.noe.gv.at/noe/Kinderbetreuung/Aktion_Ferienbetreuung.html