Schulische Tagesbetreuung
Schulische Tagesbetreuung
Die Familienland Niederösterreich GmbH bietet in Kooperation mit niederösterreichischen Gemeinden und Schulgemeinden eine sinnvolle Freizeitgestaltung mit vielfältigem Angebot im Lebensraum Schule.

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner!
Im Rahmen von ganztägigen Schulformen führen wir den Freizeitteil mit ausgebildetem Personal und auf Basis unseres pädagogischen Konzeptes durch und kooperieren im aktuellen Schuljahr an 141 Schulstandorten mit 226 Gruppen.
Ganztägige Schulformen bieten neben dem Unterricht einen Betreuungsteil mit Lernzeit und Freizeit an. Man unterscheidet zwischen der ganztägigen Schule in verschränkter Form bei der einander Unterricht, Lernzeit und Freizeit über den Tag verteilt abwechseln. Finden der Freizeitteil sowie die Lernzeit nach Ende des Unterrichtes statt, so spricht man von ganztägiger Schule in getrennter Form, für diese Form sind die Begriffe schulische Nachmittagsbetreuung oder offene Form gebräuchlich.
Sinnvolle Freizeitgestaltung unterstützt eine positive Persönlichkeitsentwicklung, die Integration von Schülerinnen und Schülern und stärkt das Gemeinschaftsgefühl.
Gut zu wissen
Egal, ob getrennte oder verschränkte Form der ganztägigen Schule, der Betreuungsteil findet jedenfalls nur an Schultagen statt. Soll es auch an schulfreien Tagen, wie schulautonom freien Tagen oder Ferien, eine Betreuung für Schüler:innen geben, findet diese im Rahmen einer von der Gemeinde veranstalteten Ferienbetreuung statt.
Auch hier stehen wir gerne als Kooperationspartner zur Verfügung.
Im Freizeitteil sind jedenfalls kreative, künstlerische, musische und sportliche Begabungen sowie die Aneignung von sozialen Kompetenzen und die Persönlichkeitsentfaltung zu fördern.
§ 6 Abs 4a Satz 3 Schulorganisationsgesetz
Die Festlegung der Zeiteinheiten für Lernzeiten und Freizeit hat so zu erfolgen, dass in der Freizeit unter Hinzuziehung der im Unterrichtsteil vorgesehenen Wochenstunden im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ fünf Bewegungseinheiten, die nach Möglichkeit gleichmäßig auf die Woche zu verteilen sind, gewährleistet sind.
§ 6 Abs 4a Satz 5 Schulorganisationsgesetz
An ganztägigen Schulformen ist der Betreuungsteil bzw. der Unterrichts- und Betreuungsteil an allen Schultagen mit Ausnahme des Samstags bis mindestens 16.00 Uhr und längstens 18.00 Uhr anzubieten. Während der Unterrichtseinheiten (einschließlich der dazugehörigen Pausen) für die zum Betreuungsteil angemeldeten Schülerinnen und Schüler entfällt die Betreuung.
§ 5 Abs 6 NÖ Schulzeitgesetz
Ja, es gibt Zweckzuschüsse und Förderungen für den Schulerhalter bei ganztägigen Schulformen.
Nähere Informationen finden Sie hier:

Ein Job mit Sinn: Berufsbild Freizeitbetreuung
Der Freizeitteil an ganztägigen Schulen kann durch
- Freizeitpädagog:innen
- Absolvent:innen der Ausbildung “Schulische Freizeit”
- Hort- und Sozialpädag:innen
- Lehrer:innen
durchgeführt werden. Die Familienland Niederösterreich GmbH ist Dienstgeber von 240 in der Freizeitbetreuung tätigen Personen, die entweder an einem Fixstandort oder als Springer:in in ganz Niederösterreich im Einsatz sind.
Wenn Sie Interesse an einer Anstellung haben, informieren Sie sich gerne im Bereich Karriere.
Ausbildungen mit der Familienland*Lernwerkstatt
Informieren Sie sich hier zu Ausbildungen für Quereinsteiger:innen oder zu pädagogischen Weiterbildungen.

Außerschulische Jugendarbeit
Die Familienland Niederösterreich GmbH ermöglicht eine neue Ausbildung, den Grundkurs “Außerschulische Jugendarbeit”.

Grundkurs Pädagogik
Wenn Sie an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen interessiert sind, dann ist der Grundkurs “Pädagogik” der beste Einstieg dafür.