Beantragung
Wer kann einen Familienland*Pass beantragen?
Der Familienland*Pass (vormals NÖ Familienpass - weiterhin gültig!) bietet viele Vorteile für Niederösterreichs Familien und für alle, die sehr gerne Zeit mit Kindern verbringen!

Voraussetzung ist, dass für mindestens ein Kind die Familienbeihilfe bezogen wird und entweder das Kind oder die besitzhabende Person des Familienland*Passes den ordentlichen Wohnsitz in Niederösterreich hat. Der Familienland*Pass ist nach Ausstellung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des (jüngsten) Kindes gültig und kann danach so lange verlängert werden, solange Familienbeihilfe für ein Kind bezogen wird.
Nicht nur Eltern und Erziehungsberechtigte können den Familienland*Pass unter oben stehenden Voraussetzungen beantragen, sondern auch Großeltern, Onkel und Tanten, Tageseltern oder Freunde der Familie - kurz, all jene, die gerne etwas mit den Kindern in der Familie bzw. im Freundeskreis unternehmen möchten.
Wichtig: Mit September 2025 wurde aus dem NÖ Familienpass der Familienland*Pass. NÖ Familienpässe behalten ihre Gültigkeit und können in der Familienland-App hinterlegt werden. Neuausstellungen sind nur möglich, wenn sich eure Daten ändern.