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Beratungsprogramm

Partizipativ, inklusiv und klimafit

Im Rahmen des Beratungsprogrammes “Schulhöfe und Spielplätze in Bewegung” entwickeln wir miteinander bedürfnisgerechte, naturnahe Spielplätze und Schulfreiräume. Die Mitbeteiligung aller Interessensgruppen steht hierbei im Vordergrund.

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Lebensqualität für alle Generationen. 

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für familienfreundliche Gemeinden ist ein hochwertiger, gut gestalteter öffentlicher Raum, der für alle Generationen zugänglich ist. 

Gerade junge Familien orientieren sich bei der Wahl ihres Wohnortes stark an der Verfügbarkeit attraktiver und sicherer Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien. Ebenso sind generationenübergreifende Spielräume - Plätze, an denen Jung und Alt miteinander in Kontakt treten - essenziell für ein gelungenes Miteinander und aus einer lebendigen Gemeinde nicht mehr wegzudenken.

Möchten auch Sie einen Familienland*Spielraum in Ihrer Gemeinde?

Gerne realisieren wir mit Ihnen gemeinsam einen Spielplatz oder Schulfreiraum in Ihrer Gemeinde. 
Wenn Sie Unterstützung oder Beratung bei einer Neuerrichtung, Sanierung oder Umgestaltung benötigen, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Welche Rahmenbedingungen zur Teilnahme an einem Beratungsprogramm erforderlich sind, lesen Sie in unseren Teilnahmebedingungen.
Wünschen Sie eine Beratung durch uns, so nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

 

Zu den Ansprechpartner:innen

 

 

Teilnahmebedingungen | Beratungsprogramm

Lesen Sie hier die Teilnahmebedingungen für das Familienland*Spielräume-Beratungsprogramm “Schulhöfe und Spielplätze in Bewegung”.

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Wie unser Beratungsprogramm abläuft, lesen Sie hier:

1
Erstbegehung

Diese findet vor Ort zur Projekteinschätzung und Abklärung der Rahmenbedingungen statt.

2
Abstimmung weiterer Projektablauf

Im zweiten Schritt Besprechung zum weiteren Projektablauf mit der Gemeinde/Schule inklusive Übermittlung des Antragsformulars zum Beratungsprogramm. 

3
Projektstart in der Gemeinde/Schule

Gemeinsam mit Erwachsenen (Vertreter:innen im Projekt involvierter Zielgruppen) werden die Rahmenbedingungen des Projektvorhabens besprochen, der anschließende Vortrag und Workshop dient zur grundlegenden Bewusstseinsbildung betreffend naturnaher und bedürfnisgerechter Spielraumgestaltung. Ziel des Workshops ist eine erste Annäherung an das Projektvorhaben. Weiters wird auf Funktionen, Nutzungs- und Spielmöglichkeiten mittels Beispielbildern näher eingegangen.

4
Kindermitbeteiligung

Kinder und Jugendliche werden eingeladen, am Projekt teilzunehmen und haben ein wesentliches Mitspracherecht betreffend der Gestaltung und der Spielfunktionen. Für ihre Entscheidungsfindung erhalten sie alle dafür nötigen Informationen. Art und Umfang der Mitbeteiligung wird projektbezogen unmittelbar mit der Gemeinde und der Schule abgestimmt. Das Ergebnis der Kindermitbeteiligung ist ein Ranking der Wünsche, welches die Grundlage für die Erstellung der Gestaltungsskizze bildet.

5
Gestaltungsskizze

Die Gestaltungsskizze basiert auf den Ergebnissen der Mitbeteiligung und stellt die Basis zur Einholung von Angeboten bei Spielgerätefirmen dar. Es handelt sich um eine Grundrissdarstellung mit Verortung der gewünschten Funktionen und Nutzungen. Die Gestaltungsskizze stellt keine Detailplanung sowie Überprüfung des Bestandes dar. Anschließend erfolgt die Präsentation der Gestaltungsskizze inklusive Übergabe an die Gemeinde bzw. Schule.

6
Ausstecktermin vor dem Baustart

Vor Beginn der Bauarbeiten wird mit der Gemeinde, der ausführenden Firma sowie dem Team der Familienland*Spielräume ein gemeinsamer Ausstecktermin vor Ort abgehalten.

7
Pflanzwerkstatt – Kindermitbeteiligung als Teil der Umsetzung

Der Bepflanzung kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie maßgeblich zur Verbesserung des Mikroklimas (Beschattung, Kühlung, etc.) beiträgt. Es besteht die Möglichkeit, eine eigens auf das Projekt abgestimmte Pflanzliste zu erhalten. Wir bieten im Rahmen der Umsetzung des Projektes die Organisation und Durchführung einer gemeinsamen Pflanzwerkstatt an. An diesem Tag werden mit Kindern und Jugendlichen am neuen Spielplatz oder Schulfreiraum gemeinsam Bäume, Sträucher und Stauden gepflanzt.

8
Nach Fertigstellung: sicherheitstechnische Abnahme

Spielplätze und Schulfreiräume sind laut der gültigen Norm EN 1176 und B 2607 zu überprüfen.

9
Der Spielraum ist fertig und wird eröffnet!

Nach erfolgreicher sicherheitstechnischer Abnahme steht einer feierlichen Eröffnung des neuen Spielraumes nichts mehr im Wege!

Wir beraten Sie gerne!

Möchten Sie einen neuen Spielplatz oder Schulfreiraum in Ihrer Gemeinde errichten? Oder möchten Sie einen bestehenden Spielraum sanieren bzw. adaptieren? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren - wir stehen gerne mit kompetenter Beratung an Ihrer Seite!

 

Zu den Ansprechpartner:innen